AMR Nr. 14.2 Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen

Die Neufassung der AMR 14.2 vom 22.06.2026 ordnet Atemschutzgeräte neu den Gruppen 1–3 zu. Maßgeblich sind jetzt vor allem Einatemwiderstand bzw. Gerätegewicht.

Gruppe 1 – Angebotsvorsorge: z. B. P3-Partikelfilter, frei tragbare Isoliergeräte unter 5 kg und Druckluft-Schlauchgeräte mit Maske.
Gruppe 2 – Pflichtvorsorge: Gasfilter und Kombinationsfilter aller Klassen sowie Frischluft-Saugschlauchgeräte.
Gruppe 3 – Pflichtvorsorge: Pressluftatmer und Regenerationsgeräte über 5 kg.

Geräte, die keiner Gruppe zugeordnet werden, lösen grundsätzlich keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge aus; ggf. kommt Wunschvorsorge infrage. Dazu gehören z. B. bestimmte Geräte mit sehr geringem Einatemwiderstand sowie Fluchtgeräte/Selbstretter bis 5 kg.

Wichtigste Änderung gegenüber der alten Fassung: Die frühere Einteilung anhand von Gerätegewicht und Ein-/Ausatemwiderstand mit festen Grenzwerten wurde grundlegend überarbeitet. Die neue Fassung ist seit der Bekanntmachung im GMBl. Nr. 20/2026 vom 28.07.2026 maßgeblich.

→BAuA – Regelwerk – AMR Nr. 14.2 Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

DGUV Information 209-014 „Lackieren und Beschichten“

Die DGUV Information 209-014 „Lackieren und Beschichten“ wurde im August 2026 neu herausgegeben und ersetzt die Ausgabe von August 2019. Sie richtet sich vor allem an Beschäftigte, aber auch an Führungskräfte und Verantwortliche für Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen.

Kurzfassung des Inhalts
Die Information behandelt die wesentlichen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Lackieren und Beschichten, insbesondere:

  • Umgang mit Lacken, Farben, Lösemitteln und Beschichtungsstoffen
  • Gefahrstoff- und Gesundheitsgefährdungen, insbesondere durch Dämpfe, Aerosole und Hautkontakt
  • Brand- und Explosionsschutz
  • Anforderungen an Lackierkabinen, Lackierräume und Lüftung
  • sicheres Mischen und Verarbeiten von Beschichtungsstoffen
  • Spritzlackieren und andere Beschichtungsverfahren
  • Auswahl und Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere Atem- und Hautschutz
  • Schutzmaßnahmen bei der Beschichtung großer und schwerer Werkstücke
  • Reinigung, Wartung und Instandhaltung
  • Betriebsanweisungen und Unterweisung der Beschäftigten.

Die wichtigsten Neuerungen 2026

Gegenüber der Ausgabe 08/2019 sind laut DGUV insbesondere diese Änderungen vorgenommen worden:

  • Begriffe wurden redaktionell aktualisiert.
  • Verweise auf andere Vorschriften und Regelwerke wurden aktualisiert.
  • Die bisherigen Hinweise auf die DGUV Regel 100-500 und 100-501 wurden entfernt, weil die entsprechenden Kapitel zurückgezogen wurden.
  • Tabelle 33 zu Schutzmaßnahmen beim Beschichten großer und schwerer Werkstücke wurde neu strukturiert.
  • Segmentierte Lackierkabinen wurden neu in Tabelle 33 aufgenommen.
  • Anhang 2 zum Atemschutz wurde ergänzt und an die DGUV Regel 109-013 angepasst.
  • Die Musterbetriebsanleitung wurde aktualisiert.

→DGUV Information 209-014 „Lackieren und Beschichten“ 

DGUV Information 212-017 Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln

Die DGUV Information 212-017 „Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln“ unterstützt bei der Ermittlung von Hautgefährdungen und der Ableitung geeigneter Präventionsmaßnahmen. Der Schwerpunkt dieser DGUV Information liegt auf der richtigen Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln. Dazu zählen Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sowie Händedesinfektions- und Sonnenschutzmittel.

Änderungen zur letzten Ausgabe Juni 2019:

  • Anpassung an die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ (Stand: Oktober 2022)
  • Berücksichtigung der S2k-Leitlinie „Berufliche Hautmittel“ der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (2025)
  • Ergänzung um Sonnenschutzmittel und Desinfektionsmittel
  • Neustrukturierung und redaktionelle Überarbeitung

→Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln | DGUV Publikationen

 

 

 

 

 

 

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