28. April: Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) setzt Impulse zum Tag des Arbeitsschutzes
Datum28.04.2026
Der von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) initiierte „World Day for Safety and Health at Work“ findet jährlich am 28. April statt.
Der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fördert weltweit die Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen für sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeit. Das diesjährige Motto lautet „Für ein gesundes psychosoziales Arbeitsumfeld“ (englisch: „Let’s ensure a healthy psychosocial working environment“).
Der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet einen wichtigen Anlass, um auf Gefährdungen durch psychische Arbeitsbelastung aufmerksam zu machen. Psychische Belastungsfaktoren treten an allen Arbeitsplätzen auf. Dies können zum Beispiel Zeitdruck, lange Arbeitszeiten oder soziale Konflikte sein. Eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit und die Stärkung der Ressourcen können gesundheitsgefährdende Belastungen reduzieren und damit ein gesundes psychosoziales Arbeitsumfeld fördern. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche wurden Handlungshilfen und Materialein für Betriebe und betriebliche Arbeitsschutzakteure entwickelt. Diese Materialien sowie weitere Informationen finden Sie
→GDA Portal – Meldungen – 28. April: Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
DGUV Information 206-022 Analyseverfahren und -methoden im Präventionsfeld
„Gesundheit bei der Arbeit“
Damit betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) oder ein Management für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erfolgreich ist und nachhaltig wirkt, bedarf es einer systematischen Vorgehensweise, die auf einer gesicherten Analyse der betrieblichen Situation beruht. Analysen sind wesentlicher Bestandteil in jedem Prozessschritt. Sie liefern Erkenntnisse zum Ist-Zustand und dienen dem Erreichen betrieblicher Ziele. Mit der vorliegenden Handlungshilfe soll ein einheitliches Verständnis von „Analyse“ hergestellt werden. Zudem werden unterschiedliche Analyseverfahren und -methoden erläutert und deren Ziele sowie Einsatzmöglichkeiten beschrieben. Dies erleichtert die Suche nach Analyseverfahren, welche die Besonderheiten und Rahmenbedingungen eines Unternehmens berücksichtigen. Die Broschüre richtet sich vorrangig an die Präventionsfachleute der Unfallversicherungsträger. Sie finden in dieser Handlungshilfe Tipps und Anregungen für die Beratung der Unternehmen auf ihrem Weg zu einem sicheren und gesunden Betrieb.
Änderungen zur letzten Ausgabe Mai 2019:
• Anpassungen an den aktualisierten DGUV Grundsatz 306-002 „Präventionsfeld ‚Gesundheit bei der Arbeit‘ – Positionierung und Qualitätskriterien“
• Neues Kapitel zu den Schnittstellen zwischen BGM-Verfahren und der Gefährdungsbeurteilung
• Aktualisierung von Verlinkungen und weiterführenden Informationen
• Redaktionelle Überarbeitung
→Analyseverfahren und -methoden im Präventionsfeld „Gesundheit bei der Arbeit“ | DGUV Publikationen
FBHM-085: Prüfungen an BWS Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen
Die FBHM-085 informiert Hersteller und Betreiber über das Thema „Prüfungen an BWS“ und stellt die Unterschiede bezüglich der Pflichten von Herstellern und Betreibern gegenüber. Die erforderlichen Prüfungen werden im Kontext der Sicherheitsfunktionen der BWS an der Maschine und in Bezug auf die jeweilige Rolle unterschieden:
• Prüfungen durch den Hersteller
• Wiederkehrende Prüfungen durch den Betreiber
• Regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit und auf Mängel (Betreiber)
→FBHM-085: Prüfungen an BWS Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen | DGUV Publikationen
FBBE-001: Zeckenstich – Was tun?
Nicht die Zecke an sich ist gefährlich, sondern vielmehr die durch Zecken übertragenen Krankheiten. Die Kindertageseinrichtung bzw. Schule sollte ein einheitliches Vorgehen zum Umgang mit Zeckenstichen festlegen.
→FBBE-001: Zeckenstich – Was tun? | DGUV Publikationen
DGUV Information 205-040 Prüffristen im Brandschutz
Um die dauerhafte Funktion von Brandschutzeinrichtungen zu gewährleisten, wird ihre wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Regeln gefordert. Die vorliegende DGUV Information führt die unterschiedlichen Anforderungen aus den verschiedenen Quellen zusammen und unterstützt die Verantwortlichen somit beim sicheren Betrieb ihrer Brandschutzeinrichtungen. Diese DGUV Information trifft keine Festlegungen. Maßgeblich sind die in den Quellen beschriebenen Anforderungen.
In der Broschüre werden die Rechtsgebiete für die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen erläutert und die in diesem Kontext häufig verwendeten Begriffe definiert. Die Fristen für die Prüfung organisatorischer Maßnahmen und für die Prüfung und Instandhaltung der jeweiligen Brandschutzeinrichtungen werden in folgenden externen Dokumenten abgebildet:
Diese Tabellen werden regelmäßig und unabhängig vom Ausgabestand der vorliegenden Schrift inhaltlich gepflegt. Trotz aller Sorgfalt bei der Erstellung und Aktualisierung der Tabellen bitten wir um Verständnis, dass diese keinen Anspruch auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit haben.
→DGUV Information 205-040 „Prüffristen im Brandschutz“ | DGUV Publikationen
