Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen umstritten

Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 Beschäftigte ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 2. März 2026, deutlich. Die Reform der Sicherheitsbeauftragten wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024 / 2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA“ (21/3204(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) durch eine Anpassung des Paragrafen 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. PSA steht für Persönliche Schutzausrüstung. Der Regierungsentwurf sieht Änderungen des Gasgerätedurchführungsgesetzes und des PSA-Durchführungsgesetzes vor.

Berufsgenossenschaft: Bisherigen Schwellenwert beibehalten
Hans-Jürgen Wellnhofer von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sprach sich ebenfalls für eine Beibehaltung des bisherigen Schwellenwerts von bis zu 20 Beschäftigten aus. Wie schon die Gewerkschaftsvertreter bewertet auch er die Sicherheitsbeauftragten als wichtige Bestandteile der Arbeitsschutzorganisation. Gerade in der Bauwirtschaft bestünden durch ständig wechselnde, ortsveränderliche Tätigkeiten und durch die Notwendigkeit der dem Baufortschritt folgenden Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten „ein deutlich höheres Unfallrisiko als an stationären Arbeitsplätzen“.
Bezüglich der im Änderungsantrag als künftiges Kriterium für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten definierten „besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit“ forderte er eine Konkretisierung dieses Begriffs in der Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), um „Klarheit und Rechtssicherheit herzustellen“.

Deutscher Bundestag – Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen umstritten

DGUV Information 206-020 Prävention kennt keine Altersgrenzen

Die DGUV Information 206-020 „Prävention kennt keine Altersgrenzen“ bietet eine Grundlage für die Beratung von Betrieben zu den Folgen und möglichen Gestaltungsmaßnahmen in Bezug auf den Demografischen Wandel. Es werden die Handlungsfelder Arbeitsgestaltung, Arbeitszeit und Organisation, Gesundheit, Lebenslanges Lernen sowie Personalgewinnung und -bindung vorgestellt und erläutert. Zudem werden die jeweils beteiligten Akteurinnen und Akteure, Gesprächsansätze sowie weiterführende Informationsquellen benannt. Damit unterstützt die Publikation Präventionsfachleute dabei, Unternehmen gezielt zu sensibilisieren und Lösungen zu entwickeln, um die Arbeitsfähigkeit aller Beschäftigten langfristig zu erhalten.

Prävention kennt keine Altersgrenzen | DGUV Publikationen

DGUV Regel 109-003 Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

Die DGUV Regel 109-003 gilt für Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen und anderen Bearbeitungsmedien bei Fertigungsverfahren der spanenden und umformenden Be- und Verarbeitung von Werkstoffen nach DIN 51385:2013-12 „Schmierstoffe – Bearbeitungsmedien für die Umformung und Zerspanung von Werkstoffen − Begriffe“ sowie die zugehörigen Einrichtungen und unterstützt bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit KSS.

Sie enthält u. A. Anforderungen an Kühlschmierstoffe und zugehörige Einrichtungen und weitere sicherheitstechnische Regelungen aus den Arbeitsschutzverordnungen und den einschlägigen technischen Regeln in Bezug auf Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen.

Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen | DGUV Publikationen

 

DGUV Information 203-070 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen

Die vorliegende DGUV Information richtet sich an Elektrofachkräfte, die auch als zur Prüfung befähigte Personen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wieder kehrende Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchführen. Die Vorgehensweise bei der Prüfung, durch die sicherheitsrelevante Mängel erkannt werden sollen, wird beschrieben und die Anforderungen aus der Normung werden erläutert.
Diese DGUV Information ergänzt die DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“, in der die rechtlichen Grundlagen und die Notwendigkeit der Prüfungen beschrieben sind.

Änderungen zur letzten Ausgabe Januar 2020:

  • Die Bezeichnung „Arbeitsmittel“ wurde durch „elektrisches Betriebsmittel“ ersetzt. Die normativen Änderungen aus VDE 0702 wurden umgesetzt.
  • Die Normauslegung des zuständigen DKE Gremium UK 964.1 zur Weiterverwendung von Prüfgeräten, die mit einem Messwiderstand von 2 kΩ ausgerüstet sind, wurde aufgenommen.
  • Die Übersicht der Prüfgeräte wurde auf die aktuelle Normenlage angepasst.
  • Der Abschnitt 7.3 „Elektrische Betriebsmittel mit berührbarem sekundären Spannungsausgang, z. B. Netzteile, Ladegeräte“ wurde angepasst.
  • Der Abschnitt 7.8 Ortsveränderliche Ladeleitungen von Elektro-Straßenfahrzeugen wurde neu aufgenommen.
  • Alle Grafiken wurden angepasst und neu gezeichnet.

Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen | DGUV Publikationen

 

 

 

 

 

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