Wir unterstützen Sie in allen Belangen des Arbeitsschutzes.
Damit erreichen wir gemeinsam, dass die Arbeitsschutzregelungen den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden und dabei ein möglichst hoher Wirkungsgrad erzielt wird.
Sicherheitstechnische Betreuung gemäß§ 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als Vollbetreuung, Teilbetreuung oder sicherheitstechnische Beratung im Rahmen des Unternehmermodells
Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
Beratung bei der Beschaffung und Einführung von technischen Arbeitsmitteln sowie bei der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung
Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes; der Arbeitsumgebung und sonstige Fragen der Ergonomie
Durchführung von Sicherheitsinspektionen
Sicherheitskennzeichnungen am Arbeitsplatz gemäß ASR A1.3