Welche Konformitätsbewertungsverfahren nach EG-Maschinenrichtlinie möglich bzw. vorgeschrieben sind? Wir beraten und unterstützen Sie bei diesen Aufgaben.
Unterstützung bei dem Beschaffungsprozess neuer Maschinen, z.B. Festlegung von Anforderungen für einen sicheren Betrieb
Unterstützung bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens
Durchführung von Risikobeurteilungen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Erstellung bzw. Zusammenstellung der notwendigen Dokumentation
Analyse und Bewertung des sicherheitstechnischen Zustandes von Altmaschinen und Entwicklung sicherheitsgerechter Lösungen
Erfassung und Bewertung des sicherheitstechnischen Ist-Zustandes von Altmaschinen sowie Ermittlung und Beratung zum Stand der Technik