FBHM-100: Personensicherung am Kran – Handlungshilfe für Betreiber

Krane sind grundsätzlich nicht für die Personensicherung gegen Absturz vorgesehen. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen, Gerüsten oder Personenaufnahmemitteln (Arbeitskörben) nicht durchgeführt werden können und technische Absturzsicherungsmaßnahmen nicht anwendbar sind. Auch der Einsatz von PSA gegen Absturz kann scheitern, weil herkömmliche Anschlageinrichtungen nicht verwendet werden können oder Anschlagmöglichkeiten fehlen.

FBHM-100: Personensicherung am Kran – Handlungshilfe für Betreiber | DGUV Publikationen

Geändert: FBFHB-008: Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten

Der Fachbereich Holz und Metall hat den Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten (Heißarbeiten) überarbeitet und stellt diesen als Download zur Verfügung.

FBFHB-008: Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten | DGUV Publikationen

Geändert: TRGS 430 Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Die TRGS 430 „Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“ wurde umfassend überarbeitet (Neufassung Juli 2024) und zuletzt im Dezember 2025 aktualisiert, um neue EU-Grenzwerte zu integrieren.

Wichtige Änderungen und Grenzwerte (Stand 2026)

Neuer EU-Grenzwert: Seit dem 9. April 2026 gilt für Diisocyanate ein verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 10 µg NCO/m³ (8-Stunden-Mittelwert).
Kurzzeitwert: Ein Kurzzeitgrenzwert von 20 µg NCO/m³ darf nicht überschritten werden.

Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 430

Die Beurteilung muss das hohe sensibilisierende Potenzial von Isocyanaten berücksichtigen.
Informationsermittlung: Prüfung, ob Diisocyanate (> 0,1 Gew.-%) enthalten sind (Sicherheitsdatenblatt).
Tätigkeitsbezogene Risiken: Besondere Beachtung bei Verfahren mit Aerosolbildung (Spritzen) oder Hitzeeinwirkung.
Besondere Gruppen: Umsetzung der Vorgaben des Mutterschutzgesetzes (allergenes Potenziale für Schwangere) und Beschränkungen für Jugendliche unter 18 Jahren.

Schutzmaßnahmen

Es gilt das STOP-Prinzip (Substitution, Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen):

BAuA – Regelwerk – TRGS 430 Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

 

DGUV Information 215-520 Klima im Büro – Antworten auf die häufigsten Fragen

Mehrere Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland im Büro. Ihre Leistungsfähigkeit, ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit hängen unter anderem von einem behaglichen Klima und einer guten Luftqualität in den Büroräumen ab. Die vorliegende DGUV Information „Klima im Büro“ legt den Fokus auf die Erreichung der Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung und ihrer dazugehörigen Technischen Regeln (ASR). Sie gibt Hilfestellungen zur richtigen Lufttemperatur, zur Rolle von Lüftungs- und Klimaanlagen und Pflanzen, zur Häufigkeit und Effektivität der Lüftung, zur Ausdünstung aus Möbeln, Einrichtungen und Baumaterialien und zum Einfluss des Klimas auf die Gesundheit.

Im Vergleich zur vorherigen Fassung vom Dezember 2016 wurde diese DGUV Information auf aktuelle Rechtsbezüge angepasst und aktualisiert. Die vormaligen Kapitel 5 und 8 wurden in Kapitel 7 zusammengefasst, das neue Kapitel 8 bietet Hinweise zum Umgang mit Beschwerden.

Klima im Büro – Antworten auf die häufigsten Fragen | DGUV Publikationen

 

FBHM-094: Mehrseiten-Hobel- und -Fräsmaschinen

Ausgehend vom Unfallgeschehen an Mehrseiten-Hobel- und -Fräsmaschinen werden Anforderungen beschrieben, die mindestens umzusetzen sind, um ein sicheres Betreiben von Altmaschinen zu erreichen. Es werden dabei Maßnahmen aufgezeigt, die geeignet sind, die ermittelten Unfallschwerpunkte zu reduzieren.

FBHM-094: Mehrseiten-Hobel- und -Fräsmaschinen | DGUV Publikationen

 

DGUV Information 207-019 Gesundheitsdienst

Die Informationen richten sich in erster Linie an die Unternehmensleitung, die Führungskräfte sowie betriebliche Interessenvertretungen und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften geben, sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Diese Information richtet sich an die Unternehmensleitung, die Führungskräfte sowie betriebliche Interessenvertretungen sowie an die im Gesundheitsdienst mit Fragen des Arbeitsschutzes Betrauten und soll einen Überblick über die wichtigsten Gefährdungen sowie Hinweise zur Ermittlung geeigneter Schutzmaßnahmen bieten. Im Sinne eines Wegweisers verweist diese Information auf wichtige Rechts- und Informationsquellen.

Änderungen zur letzten Ausgabe April 2018:
• Überarbeitung Tabelle 1 Übersicht typischer Gefährdungen in den verschiedenen Arbeitsbereichen
• Aktualisierung der Rechtsbezüge
• Aktualisierung der Verweise auf weitere Medien & Hyperlinks

Gesundheitsdienst | DGUV Publikationen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TAU_Logo_Techn_Gesellschaft
TU_GQA_Siegel_4c_2010
Kontakt

TAU Technische Gesellschaft für Arbeitssicherheit und Umweltschutz mbH
Mühlbachstr. 7
52385 Nideggen

Tel. +49 (0) 2427 56 84 910
Fax +49 (0) 2427 56 84 912
Mobil: +49 (0) 174 90 93 571
Email: info@tau-hse.de

Leiter der Region Köln:
Harald Schmitz
E-Mail:

Design by prographics | Aachen

Privacy Preference Center