Neu DGUV Information 203-085 Arbeiten unter der Sonne
Die DGUV Information 203-085 „Arbeiten unter der Sonne“ bietet einen kompakten Überblick zur Thematik. Sie erläutert die Wirkung von Sonnenstrahlung, gibt Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung, hält praktische Maßnahmen in Form einer Checkliste und ausgewählte Internetlinks bereit. Die Information richtet sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer mit Beschäftigten, die im Freien arbeiten.
→ Arbeiten unter der Sonne | DGUV Publikationen
Neu DGUV Information 209-098 Mensch und Arbeitsplatz – Wegweiser ergonomische Arbeitsgestaltung
Die DGUV Information gibt für Praktiker/innen und Arbeitsschutzexperten/innen einen Überblick und eine Einführung in präventionsrelevante Themen und Maßnahmen der Ergonomie bzw. Arbeitsgestaltung.
Ausgewählte Themen der Ergonomie (Physische Belastung, Psychische Belastung, Vibrationen, Lärm, Innenraumklima, Hitzearbeit, Kältearbeit, Beleuchtung, Sonnenstrahlung und Bildschirmarbeit) werden im Überblick dargestellt und auf jeweilige besonders für die Gestaltung ergonomischer Arbeitsbedingungen relevante Veröffentlichungen verwiesen. Diese Inhalte sind/werden in verschiedenen DGUV Sachgebiete verantwortet und werden für die Zielgruppe leichter auffindbar.
Geändert DGUV Regel 112-193 Benutzung von Kopfschutz
Die DGUV Regel 112-193 bietet eine umfassende Hilfestellung für die Auswahl und die Benutzung von Kopfschutz, wie Industrieschutzhelme, Fahrradhelme und elektrisch isolierende Helme. Die Regel wurde umfassend überarbeitet und weist im Vergleich zur alten Version unter anderem folgende Änderungen auf:
Bisher erstreckte sich der Anwendungsbereich auf Industrieschutzhelme und Industrie-Anstoßkappen. Der Anwendungsbereich wurde um folgende Arten von Kopfschutz erweitert:
• Hochleistungs-Industrieschutzhelme
• Elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Nieder- und Mittelspannungsanlagen
• Bergsteigerhelme
• Fahrradhelme
→ DGUV Regel 112-193 Benutzung von Kopfschutz | DGUV Publikationen
Geändert ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Im Rahmen der Neufassung der ASR A2.2 hat das BMAS zusätzlich folgendes bekanntgemacht:
„Die Neufassung der ASR A2.2 Ausgabe Mai 2018 ersetzt die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe November 2012 (GMBl 2012, S. 1225).
Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:
• Weitere Konkretisierungen der Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung,
• Konkretisierungen zur Grundausstattung mit Feuerlöschern bei normaler Brandgefährdung,
• Konkretisierungen zu Löschmitteleinheiten,
• Erweiterungen von Regeln zu organisatorischen Maßnahmen, insbesondere zu Brandschutzbeauftragten und zur Brandschutzordnung und
• Ergänzung praxisgerechter Beispiele.
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in der nachfolgenden Fassung enthält den aktuellen Stand der Technik zu Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Maßnahmen gegen Brände einhält. Wendet der Arbeitgeber die Maßnahmen gegen Brände gemäß der neuen ASR A2.2 beim Einrichten und Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Maßnahmen gegen Brände nach ASR A2.2 (Ausgabe November 2012, GMBl 2012, S. 1225) weiterhin angewendet werden können.“
